Brandschutztüren

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Brandschutztüren werden in verschiedenen Feuerwiderstandsklassen angeboten. An der Ziffer hinter dem T erkennt man die Dauer die im Brandfall die Türe dem Feuer stand hält.
Eingebaut müssen Brandschutztüren verpflichtend in bestimmten Bauabschnitten, wie z.B. in langen Fluren, Treppenhäusern, Notausgängen sowie zur Abschottung von Fluchtwegen.

Besteht erhöhte Gefahr durch Feuer oder Rauch, müssen Brandschutztüren mit Türschließer eingebaut werden um so dass schließen der Türen automatisch zu gewährleisten.
Brandschutztüren gibt es in vielseitiger Ausführung und Designs.

Steht hinter einer Ziffer von der Kennzeichnung noch ein RS, sind diese Brandschutztüren zusätzlich noch rauchdicht. Dies ist dort wichtig wo die Sicht möglichst lange unbeeinträchtigt sein soll z. B. in Fluren und Treppenhäuser um die Notausgänge zu finden.

Brandschutztüren sollten in regelmäßigen Abständen gewartet werden das ihre Funktion im
Brandfall gewährleistet ist.